Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-15, VI-U (Kart) 50/01

VI-U (Kart) 50/01Obergericht15.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 50/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-15

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 50/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0515.VI.U.KART50.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.2.2000 verkün-dete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung von 28.121 Euro (55.000 DM) abwenden, wenn die Be-klagte nicht vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicher-heit leistet.

Die Sicherheiten können durch Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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