VII-Verg 6/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-22, VII-Verg 6/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-22, VII-Verg 6/02
VII-Verg 6/02Obergericht22.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 6/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-22
Aktenzeichen: VII-Verg 6/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0522.VII.VERG6.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 24.1.2002 (VK 24/01) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auf-wendungen der Antragsgegner werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 12.935,68 Euro
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