I-2 W 12/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-24, I-2 W 12/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-24, I-2 W 12/02
I-2 W 12/02Obergericht24.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 12/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-24
Aktenzeichen: I-2 W 12/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0524.I2W12.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
b e s c h l o s s e n :
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Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Düsseldorf vom 12. März 2002 wird zurückgewiesen.
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Die Beklagten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 3.393,21 EUR.
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