Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-27, I-1 U 212/01

I-1 U 212/01Obergericht27.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 212/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-27

Aktenzeichen: I-1 U 212/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0527.I1U212.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. Mai 2001 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu ge-faßt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 261,40 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 8. September 1999 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20. September 1998 zu zahlen.

Die weitergehenden Zahlungsanträge werden zurückgewiesen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den weiteren materiellen Schaden aus dem Unfall vom 16. August 1998 zu ersetzen, soweit der Anspruch nicht auf öffentliche Ver-sicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen ist oder übergehen wird.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 17 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 83 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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