10 W 47/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-28, 10 W 47/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-28, 10 W 47/02
10 W 47/02Obergericht28.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 47/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-28
Aktenzeichen: 10 W 47/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0528.10W47.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. September 2001 (Kassen-zeichen: 292087 210 3) in Verbindung mit der zu diesem Kassenzei-chen ergangenen Kostenrechnung der Gerichtskasse Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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