Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-03, I-3 Wx 37/02

I-3 Wx 37/02Obergericht03.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 37/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-06-03

Aktenzeichen: I-3 Wx 37/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0603.I3WX37.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird auf Kosten des Beteiligten zu 1) als unzulässig verworfen. Der Beteiligte zu 1) hat den übrigen Beteiligten die ihnen im dritten Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 3.067,75 €.

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