I-3 Wx 37/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-03, I-3 Wx 37/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-03, I-3 Wx 37/02
I-3 Wx 37/02Obergericht03.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 37/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-03
Aktenzeichen: I-3 Wx 37/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0603.I3WX37.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird auf Kosten des Beteiligten zu 1) als unzulässig verworfen. Der Beteiligte zu 1) hat den übrigen Beteiligten die ihnen im dritten Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 3.067,75 €.
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