I-15 U 211/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-19, I-15 U 211/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-19, I-15 U 211/01
I-15 U 211/01Obergericht19.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 211/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-19
Aktenzeichen: I-15 U 211/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0619.I15U211.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 24.08.2001 abgeändert und die Klage als unzulässig abgewiesen. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewie-sen.
Die Kosten des Rechtstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,-- EUR abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldneri-sche Bürgschaft einer in der Europäischen Union geschäftsansässigen Bank oder Sparkasse geleis-tet werden.
Die Revision wird zugelassen.
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