Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-20, I-8 U 63/01

I-8 U 63/01Obergericht20.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 63/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-20

Aktenzeichen: I-8 U 63/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0620.I8U63.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Februar 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000 € abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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