Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-20, VI-U (Kart) 69/01

VI-U (Kart) 69/01Obergericht20.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 69/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-20

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 69/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0620.VI.U.KART69.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. August 2001 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurück-gewiesen.

Der Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des jeweils zu vollstreckenden Betra-ges abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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