Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-21, I-17 U 248/01

I-17 U 248/01Obergericht21.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 248/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-21

Aktenzeichen: I-17 U 248/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0621.I17U248.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. September 2001 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichtes Mönchengladbach wird zurückgewiesen, die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 EUR abwenden, falls nicht der Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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