Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-24, 9 U 229/01

9 U 229/01Obergericht24.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 9 U 229/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-24

Aktenzeichen: 9 U 229/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0624.9U229.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. September 2001 verkündete Schlussurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (2 O 35/00) teilweise abgeändert und die Zahlungsklage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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