Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-24, VII-Verg 26/02

VII-Verg 26/02Obergericht24.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 26/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-06-24

Aktenzeichen: VII-Verg 26/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0624.VII.VERG26.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde vom 6. Juni 2002 gegen den Beschluß der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 22. Mai 2002 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin wird gebeten, bis zum 5. Juli 2002 zu erklären, ob sie ihre sofortige Beschwerde aufrecht erhält oder nicht.

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