VII-Verg 26/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-24, VII-Verg 26/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-24, VII-Verg 26/02
VII-Verg 26/02Obergericht24.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 26/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-24
Aktenzeichen: VII-Verg 26/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0624.VII.VERG26.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde vom 6. Juni 2002 gegen den Beschluß der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 22. Mai 2002 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin wird gebeten, bis zum 5. Juli 2002 zu erklären, ob sie ihre sofortige Beschwerde aufrecht erhält oder nicht.
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