Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-25, 20 U 2/02

20 U 2/02Obergericht25.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 2/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-25

Aktenzeichen: 20 U 2/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0625.20U2.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Februar 2001 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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