24 U 177/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-25, 24 U 177/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-25, 24 U 177/01
24 U 177/01Obergericht25.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 177/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-25
Aktenzeichen: 24 U 177/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0625.24U177.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das 3. Juli 2001 verkündete Teilurteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in der selben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.