Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-28, 22 U 13/02

22 U 13/02Obergericht28.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 13/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-28

Aktenzeichen: 22 U 13/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0628.22U13.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.584,79 EUR nebst 5% Zin-sen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27. April 2001 zu zah-len Zug um Zug gegen Übergabe des PKW Daimler-Benz E 200 D, Fahrzeugidentitätsnummer ....

Es wird festgestellt, daß der Beklagte sich mit der Rücknahme des vor-stehend beschriebenen Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 18% und der Be-klagte 82%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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