5 U 61/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-28, 5 U 61/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-28, 5 U 61/01
5 U 61/01Obergericht28.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 U 61/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-28
Aktenzeichen: 5 U 61/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0628.5U61.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. April 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu ge-fasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 13.235,64 EUR (= 25.886,65 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 22.07.1998 zu zahlen.
Die in der ersten Instanz entstandenen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 42 % und die Be-klagte zu 58 %.
Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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