VI-U (Kart) 18/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-28, VI-U (Kart) 18/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-06-28, VI-U (Kart) 18/01
VI-U (Kart) 18/01Obergericht28.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 18/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-28
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 18/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0628.VI.U.KART18.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7.12.2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zu-rückgewiesen. Die im zweiten Rechtszug erhobene Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Beklagten auf-erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jedoch kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 100.000 Euro abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheiten können durch Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts bewirkt werden.
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