I-25 Wx 31/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-02, I-25 Wx 31/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-02, I-25 Wx 31/02
I-25 Wx 31/02Obergericht02.07.2002
Regest
§ 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB Der Erbe kann sich auf die Haftungsbeschränkung des § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB auch dann berufen, wenn die Vergütung des Betreuers unmittelbar gegen ihn fest-gesetzt werden soll.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-25 Wx 31/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-02
Aktenzeichen: I-25 Wx 31/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0702.I25WX31.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Leitsätze
§ 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB
Der Erbe kann sich auf die Haftungsbeschränkung des § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB auch dann berufen, wenn die Vergütung des Betreuers unmittelbar gegen ihn fest-gesetzt werden soll.
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 04.02.2002 abgeändert. Der Beschluss des Amtsgerichts vom 12.10.2001 wird aufgehoben. Das Amtsgericht wird an-gewiesen, über den Vergütungsantrag des Beteiligten zu 2) vom 05.07.2001 (Bl. 29 SH) unter Beachtung der nachfolgenden Rechtsauffas-sung des Senats erneut zu befinden.
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