I-15 U 280/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-03, I-15 U 280/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-03, I-15 U 280/01
I-15 U 280/01Obergericht03.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 280/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-03
Aktenzeichen: I-15 U 280/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0703.I15U280.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Land-gerichts Kleve vom 04.11.2001 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300 EUR vorläufig voll-streckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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