23 U 183/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-09, 23 U 183/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-09, 23 U 183/01
23 U 183/01Obergericht09.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 183/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-09
Aktenzeichen: 23 U 183/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0709.23U183.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. Juli 2001 verkün-dete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nach-gelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.