Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-09, I-23 U 222/01

I-23 U 222/01Obergericht09.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 222/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-09

Aktenzeichen: I-23 U 222/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0709.I23U222.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 2. Juli 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu voll-streckenden Betrages leisten.

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