10 W 65/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-10, 10 W 65/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-10, 10 W 65/02
10 W 65/02Obergericht10.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 65/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-10
Aktenzeichen: 10 W 65/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0710.10W65.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Teilkostenfestsetzungs-beschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Düsseldorf vom 7. Novem-ber 2001 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 1999 sind von der Beklagten DM 54.430,00 (27.829,62 EUR) nebst 4 % Zinsen für die Zeit vom 10. September 2001 bis zum 30. September 2001 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) seit dem 1. Oktober 2001 an die Klägerin zu erstatten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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