Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-16, 4 U 10/02

4 U 10/02Obergericht16.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 10/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-16

Aktenzeichen: 4 U 10/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0716.4U10.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13. November 2001 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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