4 U 192/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-16, 4 U 192/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-16, 4 U 192/01
4 U 192/01Obergericht16.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 192/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-16
Aktenzeichen: 4 U 192/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0716.4U192.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. August 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - teilweise abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 55.219,52 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 17. November 1999 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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