3 Wx 151/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-17, 3 Wx 151/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-17, 3 Wx 151/02
3 Wx 151/02Obergericht17.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 151/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-17
Aktenzeichen: 3 Wx 151/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0717.3WX151.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weite-ren Beschwerde. Sie hat ferner die den übrigen Beteiligten im dritten Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstat-ten.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,00 Euro.
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