Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-17, 3 Wx 151/02

3 Wx 151/02Obergericht17.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 151/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-17

Aktenzeichen: 3 Wx 151/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0717.3WX151.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weite-ren Beschwerde. Sie hat ferner die den übrigen Beteiligten im dritten Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstat-ten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,00 Euro.

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