Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-17, VII-Verg 30/02

VII-Verg 30/02Obergericht17.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 30/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-17

Aktenzeichen: VII-Verg 30/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0717.VII.VERG30.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31. Mai 2002 (VK 2 – 20/02) wird zurückgewiesen.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der vorge-nannte Beschluss aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der durch den gemäß § 121 GWB gestellten Antrag verursachten Kos-ten werden der Antragstellerin auferlegt.

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