VII-Verg 30/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-17, VII-Verg 30/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-17, VII-Verg 30/02
VII-Verg 30/02Obergericht17.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 30/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-17
Aktenzeichen: VII-Verg 30/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0717.VII.VERG30.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31. Mai 2002 (VK 2 – 20/02) wird zurückgewiesen.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der vorge-nannte Beschluss aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der durch den gemäß § 121 GWB gestellten Antrag verursachten Kos-ten werden der Antragstellerin auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.