I-12 U 172/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-18, I-12 U 172/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-18, I-12 U 172/01
I-12 U 172/01Obergericht18.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 172/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-18
Aktenzeichen: I-12 U 172/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0718.I12U172.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. Oktober 2001 ver-kündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landge-richts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt vorbehal-ten, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten des Berufungsver-fahrens gegen Sicherheitsleistung von 4.500 EUR abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe der zu vollstreckenden Forderung erbracht hat.
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