Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-18, I-12 U 172/01

I-12 U 172/01Obergericht18.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 172/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-18

Aktenzeichen: I-12 U 172/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0718.I12U172.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. Oktober 2001 ver-kündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landge-richts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt vorbehal-ten, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten des Berufungsver-fahrens gegen Sicherheitsleistung von 4.500 EUR abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe der zu vollstreckenden Forderung erbracht hat.

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