Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-19, 20 W 55/02

20 W 55/02Obergericht19.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 W 55/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-19

Aktenzeichen: 20 W 55/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0719.20W55.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der

  1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve vom 2. Juli 2002 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Beschwerdewert beträgt bis zu 7.000,-- EUR.

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