20 W 55/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-19, 20 W 55/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-19, 20 W 55/02
20 W 55/02Obergericht19.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 W 55/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-19
Aktenzeichen: 20 W 55/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0719.20W55.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der
- Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve vom 2. Juli 2002 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt bis zu 7.000,-- EUR.
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