18 U 51/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-24, 18 U 51/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-24, 18 U 51/02
18 U 51/02Obergericht24.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 51/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-24
Aktenzeichen: 18 U 51/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0724.18U51.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. Dezember
2001 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen
des Landgerichts Düsseldorf (35 O 152/00) wird zurück-
gewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 2.800,- € abwenden, wenn nicht
die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher
Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.