Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-24, 18 U 51/02

18 U 51/02Obergericht24.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 51/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-24

Aktenzeichen: 18 U 51/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0724.18U51.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. Dezember

2001 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen

des Landgerichts Düsseldorf (35 O 152/00) wird zurück-

gewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 2.800,- € abwenden, wenn nicht

die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

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