Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-24, I-18 U 33/02

I-18 U 33/02Obergericht24.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 33/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-24

Aktenzeichen: I-18 U 33/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0724.I18U33.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. Dezember 2001 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.