Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-26, VI-Kart 37/01 (V)

VI-Kart 37/01 (V)Obergericht26.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 37/01 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-26

Aktenzeichen: VI-Kart 37/01 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0726.VI.KART37.01V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

Auf den Antrag der oben genannten Beteiligten wird die aufschieben-de Wirkung ihrer Beschwerde gegen den Untersagungsbeschluss des Bundeskartellamtes vom 9. August 2001 (B 1 - 63/00) mit der Maß-gabe angeordnet, dass es sich bei den in § 1 Ziffer (3) Satz 1 der

"Vereinbarung zur Einrichtung und Durchführung eines Statistischen Informationssystems Transportbeton in Sachsen" genannten fünf un-abhängigen Transportunternehmen um solche handeln muss, die we-der konzernrechtlich noch über eine Minderheitsbeteiligung mit einem anderen dem Informationssystem angeschlossenen Unternehmen verbunden sind.

Der weitergehende Antrag der Beschwerdeführer vom 6. September 2001 (Ziffer 2.) / 2. Oktober 2001, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde wiederherzustellen, wird zurückgewiesen.

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