Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-30, 20 U 163/01

20 U 163/01Obergericht30.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 163/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-30

Aktenzeichen: 20 U 163/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0730.20U163.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. November 2001 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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