24 U 163/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-30, 24 U 163/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-30, 24 U 163/01
24 U 163/01Obergericht30.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 163/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-30
Aktenzeichen: 24 U 163/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0730.24U163.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 108.598,24 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz ab 19. Dezember 2000 zu zahlen.
Die Kosten beider Rechtszüge werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 145.000,00 EUR abzuwenden, es sei denn, die Klägerin leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.