I-20 U 137/98•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-30, I-20 U 137/98
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-30, I-20 U 137/98
I-20 U 137/98Obergericht30.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 137/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-30
Aktenzeichen: I-20 U 137/98
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0730.I20U137.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 19. August 1998 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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