8 U 206/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-01, 8 U 206/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-01, 8 U 206/01
8 U 206/01Obergericht01.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 206/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-01
Aktenzeichen: 8 U 206/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0801.8U206.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27. September 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 27. Mai 1999 wird die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites - beider Instanzen - hat die Klägerin zu tragen mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten in erster Instanz entstandenen Kosten, die er selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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