Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-21, 3 Wx 388/01

3 Wx 388/01Obergericht21.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 388/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-08-21

Aktenzeichen: 3 Wx 388/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0821.3WX388.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der wei-teren Beschwerde.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,- EUR.

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