3 Wx 388/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-21, 3 Wx 388/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-21, 3 Wx 388/01
3 Wx 388/01Obergericht21.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 388/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-08-21
Aktenzeichen: 3 Wx 388/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0821.3WX388.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der wei-teren Beschwerde.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,- EUR.
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