Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-23, 22 U 111/01

22 U 111/01Obergericht23.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 111/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-23

Aktenzeichen: 22 U 111/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0823.22U111.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 8. Mai 2001 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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