VII-Verg 44/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-23, VII-Verg 44/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-23, VII-Verg 44/02
VII-Verg 44/02Obergericht23.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 44/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-08-23
Aktenzeichen: VII-Verg 44/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0823.VII.VERG44.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Auf den Antrag der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Verga-bekammer des Bundes vom 7. August 2002 (VK 1 - 61/02 - Z 1) aufgehoben und das Verbot des Zuschlags wiederhergestellt.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Be-schwerdegericht einschließlich der dort entstandenen notwendigen Auslagen der Antragstellerin.
III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragstellerin im Verfahren vor dem Beschwerdegericht notwendig.
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