Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-23, VII-Verg 44/02

VII-Verg 44/02Obergericht23.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 44/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-08-23

Aktenzeichen: VII-Verg 44/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0823.VII.VERG44.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Auf den Antrag der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Verga-bekammer des Bundes vom 7. August 2002 (VK 1 - 61/02 - Z 1) aufgehoben und das Verbot des Zuschlags wiederhergestellt.

II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Be-schwerdegericht einschließlich der dort entstandenen notwendigen Auslagen der Antragstellerin.

III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragstellerin im Verfahren vor dem Beschwerdegericht notwendig.

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