Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-27, 4 U 223/01

4 U 223/01Obergericht27.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 223/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-27

Aktenzeichen: 4 U 223/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0827.4U223.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Oktober 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können auch durch Bankbürgschaft erbracht werden.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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