I-4 U 32/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-27, I-4 U 32/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-27, I-4 U 32/01
I-4 U 32/01Obergericht27.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 32/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-27
Aktenzeichen: I-4 U 32/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0827.I4U32.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. November 2000 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter - teilweise abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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