3 Wx 166/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-28, 3 Wx 166/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-28, 3 Wx 166/02
3 Wx 166/02Obergericht28.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 166/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-08-28
Aktenzeichen: 3 Wx 166/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0828.3WX166.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beteiligten zu 2 verpflichtet werden, einen Betrag in Höhe von 1.250,00 Euro an die Beteiligte zu 4 als Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zahlen. Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden den Beteiligten zu 1 auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Wert des Beschwerdegegenstandes: 10.750,00 Euro.
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