I-15 U 15/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-28, I-15 U 15/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-28, I-15 U 15/02
I-15 U 15/02Obergericht28.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 15/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-28
Aktenzeichen: I-15 U 15/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0828.I15U15.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Dezember 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 € abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Alle Sicherheiten können auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.