Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-08-28, I-15 U 15/02

I-15 U 15/02Obergericht28.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 15/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-28

Aktenzeichen: I-15 U 15/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0828.I15U15.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Dezember 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 € abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Alle Sicherheiten können auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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