Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-04, Verg 37/02

Verg 37/02Obergericht04.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 37/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-09-04

Aktenzeichen: Verg 37/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0904.VERG37.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 2.7.2002 (1 VK – 31/02) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen zu tragen.

Die Zuziehung anwaltlicher Bevollmächtigter war für die Antragsgegnerin und die Beigeladene im Beschwerdeverfahren notwendig.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 60.000 Euro

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