Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-05, 10 U 105/01

10 U 105/01Obergericht05.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 105/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-05

Aktenzeichen: 10 U 105/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0905.10U105.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 15. Mai 2001 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Klägern zu je 1/3 zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000 EUR, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet, zu der ebenfalls Bank- oder Sparkassenbürgschaft zugelassen wird.

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