10 U 150/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-05, 10 U 150/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-05, 10 U 150/01
10 U 150/01Obergericht05.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 150/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-05
Aktenzeichen: 10 U 150/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0905.10U150.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Juli 2001 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 234.149,45 EUR nebst 5 % Zin-sen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.7.2000 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Kläger zu 13 %, die Beklagte zu 87 %.
Die Kosten der Berufung tragen die Kläger zu 10 %, die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % über dem jeweils zu vollstreckenden Betrag abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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