Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-05, 10 U 66/02

10 U 66/02Obergericht05.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 66/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-05

Aktenzeichen: 10 U 66/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0905.10U66.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. März 2002 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % über dem zu vollstreckenden Betrag abzuwenden, wenn nicht der Kläger vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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