10 U 66/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-05, 10 U 66/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-05, 10 U 66/02
10 U 66/02Obergericht05.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 66/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-05
Aktenzeichen: 10 U 66/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0905.10U66.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. März 2002 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % über dem zu vollstreckenden Betrag abzuwenden, wenn nicht der Kläger vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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