Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-05, 10 W 131/01

10 W 131/01Obergericht05.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 131/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-09-05

Aktenzeichen: 10 W 131/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0905.10W131.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 15. August 2001 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Dem Kläger wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt R. in D. Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit er Schadensersatzansprüche in Höhe von 75.000,00 DM (Weiterverkauf des Inventars) und 79.500,00 DM (Automatenerlöse) geltend macht.

Das weitergehende Prozesskostenhilfegesuch des Klägers wird zurückgewiesen.

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