I-17 U 222/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-06, I-17 U 222/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-06, I-17 U 222/01
I-17 U 222/01Obergericht06.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 222/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-06
Aktenzeichen: I-17 U 222/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0906.I17U222.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
für R e c h t erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. August 2001 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wird zurückgewie-sen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000 EUR abwenden, falls nicht die Beklagte vor Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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