Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-06, I-17 U 222/01

I-17 U 222/01Obergericht06.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 222/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-06

Aktenzeichen: I-17 U 222/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0906.I17U222.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

für R e c h t erkannt:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. August 2001 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000 EUR abwenden, falls nicht die Beklagte vor Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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