2b Ss 162/02 - 41/02 I•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-09, 2b Ss 162/02 - 41/02 I
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-09, 2b Ss 162/02 - 41/02 I
2b Ss 162/02 - 41/02 IObergericht09.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2b Ss 162/02 - 41/02 I — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-09-09
Aktenzeichen: 2b Ss 162/02 - 41/02 I
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0909.2B.SS162.02.41.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 29. November 2001 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Düsseldorf zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.