Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-09, 3 Wx 64/02

3 Wx 64/02Obergericht09.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 64/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-09-09

Aktenzeichen: 3 Wx 64/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0909.3WX64.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Unter teilweiser Änderung der Entscheidungen der Vorinstanzen werden die in der Eigentümerversammlung vom 11. Juli 2000 zu TOP 3 und 4 sowie teilwei-se zu TOP 5 ( soweit sich dieser auf die Beschlüsse zu TOP 3 und 4 bezieht) gefassten Eigentümerbeschlüsse für ungültig erklärt.

Die Gegenanträge der Beteiligten zu 2 werden als unzulässig abgelehnt.

Im übrigen (TOP 1 und 2 sowie teilweise TOP 5) wird das Rechtsmittel als un-zulässig verworfen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen die Beteiligte zu 1 zu 10 % und die Beteiligten zu 2 zu 90 %.

Außergerichtliche Kosten werden in allen drei Rechtszügen nicht erstattet.

Wert: 30.000 EUR.

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