3 Wx 64/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-09, 3 Wx 64/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-09, 3 Wx 64/02
3 Wx 64/02Obergericht09.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 64/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-09-09
Aktenzeichen: 3 Wx 64/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0909.3WX64.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Unter teilweiser Änderung der Entscheidungen der Vorinstanzen werden die in der Eigentümerversammlung vom 11. Juli 2000 zu TOP 3 und 4 sowie teilwei-se zu TOP 5 ( soweit sich dieser auf die Beschlüsse zu TOP 3 und 4 bezieht) gefassten Eigentümerbeschlüsse für ungültig erklärt.
Die Gegenanträge der Beteiligten zu 2 werden als unzulässig abgelehnt.
Im übrigen (TOP 1 und 2 sowie teilweise TOP 5) wird das Rechtsmittel als un-zulässig verworfen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen die Beteiligte zu 1 zu 10 % und die Beteiligten zu 2 zu 90 %.
Außergerichtliche Kosten werden in allen drei Rechtszügen nicht erstattet.
Wert: 30.000 EUR.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.